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Eine „
Offshore „ Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die in einem Staat
gegründet wird, der eine jährliche geringe Besteuerung erlaubt sofern
die Umsätze außerhalb des Territoriums erwirtschaftet werden. Diese
Gesellschaft sollte im eigenen Land legal im Handelsregister eingetragen
sein. Gemäß den Gesetzen der „ Steuer Paradiese „ wird ( oder auch nicht
) eine Buchführung der Gesellschaft verlangt.
Vorteile einer „ Offshore „ Gesellschaft :
Alle Einkommen sind netto und unterliegen keiner Steuer.
Durch den Einsatz von delegierten Direktoren
bzw. Aktionären wird die Verschwiegenheit und Diskretion über das
Einkommen gewährleistet.
Eine Offshore – Gesellschaft kann unter anderem gegründet werden, um
· Einkünfte aller Art,
· Provisionen
· Fakturierung
· Refakturierung von Gegenständen und/oder
· Leistungen abzuwickeln
Die Gegenstände, die der Offshore – Gesellschaft gehören, unterziehen
sich den üblichen Steuern und Schuldforderungen jeder Art, Schutz vor
Personen oder Organisationen, die den Geldfluss bzw. Einkommen jeder Art
überprüfen oder kontrollieren möchten.
Das Gesellschaftskapital ist geschützt und unterzieht sich keiner
Steuer.
Bezüglich der Kontrollen der gegenwärtigen Finanzämter, sind diese
Gesellschaften von Nutzen, für internationalen Handel, außerhalb des
Landes in dem der Inhaber der „Offshore“ Gesellschaft befindet. Die
Einkommen sind im eigenen Land steuerlich nicht erfasst, infolgedessen
haben sie keine legale Existenz.
Zusammengefasst ist eine „ Offshore „ Gesellschaft interessant, sofern
der Inhaber internationalen Handel treibt und er Diskretion über Umsätze
und Gewinne gewährleisten will.
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